paPPa
Logo paPPa.com informiert
Bundesjustizministerium 27.8.2006: Tag der verschlossenen Tür für Väter
Am Sonntag, den 27.8.2006, lud am Tag der offenen Tür das Bundesministerium für Justiz ein und bot u. a. eine Diskussionsrunde zum Thema „Modernes Familienrecht – Aktuelle Neuerungen"   an. Niemand Geringere als die Justizministerin Brigitte Zypries höchstpersönlich und die mit den familienrechtlichen Themen vertrauten Referenten stellten sich den Fragen einer überschaubaren Runde aus der Bevölkerung.

Bis auf eine ältere, etwas verhuscht wirkende, Dame, die mit piepsiger Stimme darum bat, man möge mehr gegen den ausufernden Kindesmissbrauch unternehmen und es sich später nicht nehmen ließ, einen neben ihr sitzenden Vater desselbigen zu bezichtigen, überraschte es, dass es sich bei den anderen Fragestellern nahezu ausschließlich um Männer und Frauen handelte, die mit der Ministerin über die zum Teil Väter diskriminierenden Gesetze bzw. deren absurden oder unzureichenden Umsetzung und deren sehr dramatische Auswirkungen auf die betroffenen Familien diskutieren wollten.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es handelte sich nicht um einen Haufen frustrierter, verbitterter Querulanten, die verzweifelt, wütend und schreiend auf ihre vermeintlichen „Einzel“schicksale aufmerksam machen wollten und sich nun zu diesem Treffen verabredet hatten - so wie es immer wieder gerne in die Öffentlichkeit kolportiert wird. Und obwohl Vieles was die Ministerin zu sagen hatte, eigentlich bei den meisten nur Kopfschütteln hervorrufen konnte - insbesondere über die offenbare Uninformiertheit der Ministerin und ihrer Referenten, wie es in deutschen Gerichten und Behörden zugeht - verlief die Diskussion recht gelassen und wurde größtenteils mit der Ministerin auf „gleicher Augenhöhe“ geführt, insbesondere dann, wenn es um Detailfragen ging, bei denen selbst die Referenten nicht unbedingt in vollem Umfang informiert schienen.

Auf die Frage, warum unverheiratete Väter nach deutschem Recht immer noch nicht automatisch das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommen, behauptete Ministerin Zypries, dass es jedem unverheirateten Vater frei stehe, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen - „am besten gleich bei der Vaterschaftsanerkennung“ (gemeint war die nur gemeinsam mit der Mutter mögliche Erklärung über die Herstellung der gemeinsamen Sorge, die amtlich bzw. notariell protokolliert werden muss). Wenn dann Mütter diesem Antrag nicht zustimmen, könne später vielleicht gerichtlich geklärt werden, ob dem Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stattgegeben werden kann (entsprechende Pläne zur Reform des § 1626 a BGB werden zurzeit im Bundesjustizministerium erörtert). Auf den Einwand eines Vertreters des „Väteraufbruch für Kinder“, ob diese Prozedur nicht doch recht umständlich sei und viele Väter sich erstmal um solche Dinge wie das Sorgerecht gar keine Gedanken machten, entgegnete die Ministerin, es sei so wie mit allem Dingen im Leben, dass man sich z. B. „um eine Wohnungsanmeldung auch kümmern muss“ und verstieg sich zu der Auffassung, dass es „Aufgabe von Organisationen wie dem Väteraufbruch“ sei, verstärkt die Väter darüber zu informieren und aufzuklären, dass es die grundsätzliche Möglichkeit gemeinsamer elterlicher Sorge für nicht-ehelich geborene Kinder überhaupt gibt“. Da regte sich im Publikum doch deutlicher Widerspruch und Frau Ministerin Zypries lenkte ein: „Wir jedenfalls wollen diese Öffentlichkeitsarbeit leisten und wir werden für die gemeinsame Sorgeerklärung werben.“ Es müsse allerdings auch gesehen werden, dass es den Grundsatz einer automatischen Zuerkennung der gemeinsamen Sorge für nicht-ehelich geborene Kindern nicht geben dürfe, denn: Sehr viele Väter würden ja noch nicht mal ihren Unterhaltspflichten nachkommen und es könne nicht angehen, dass Väter die gemeinsame Sorge erhalten, damit sie den Kampf gegen die Mutter ihres Kindes nach der partnerschaftlichen Trennung auf diesem Terrain fortführen können.

Natürlich vergaß Frau Zypries nicht, mehrfach das Totschlagargument zu bemühen, dass die jetzige rechtliche Regelung des § 1626 a BGB vom Bundesverfassungsgericht „abgesegnet“ sei (siehe Beschluss vom 29.1.2003 zum Aktenzeichen 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01). Sie wies aber darauf hin, dass die weitere Entwicklung beobachtet (wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert) und auch durch ein noch in Auftrag zu gebendes Gutachten „evaluiert“ werde und durchaus Modifizierungen möglich seien. Hier kam von einem Teilnehmer der Einwand, dass offenbar bei Erfassung der Zahlen der abgegebenen Sorgerechtserklärungen auch die mitgezählt wurden, für die es keine Zustimmung der Mutter gebe. Eines von vielen Details, die der Ministerin - wie sie eingestehen musste - so nicht bekannt seien. Sie verwies aber nach weiteren kritischen Fragen, die die Familienrechtsverfahren betrafen, auf die geplante Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. So soll z.B. spätestens nach 4 Wochen bei Kindschaftssachen ein erster Anhörungstermin stattfinden. Verfahren, bei denen es um den Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht gehe, müssten von den Gerichten künftig bevorzugt behandelt werden. Auch beim Sorge- und Umgangsrecht plant die Ministerin Änderungen. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Sorge- und Umgangsentscheidungen sollten künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt werden, was eine schnellere gerichtliche Durchsetzung von Sanktionen befördern soll. Diese aber werden schon heute in der gerichtlichen Praxis kaum angewendet, was aber nicht zum Inhalt des Gesprächs gemacht wurde.

Unbeantwortet blieben auch die Fragen, die von einem anwesenden Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) gestellt wurden: Warum bislang in Kindschaftssachen nicht die Möglichkeit eröffnet worden sei, dass statt Rechtsanwälten mehr mediativ und vermittelnd arbeitende Personen den Eltern im gerichtlichen Verfahren zur Seite stehen können? Dies sei doch eine Empfehlung von Prof. Proksch, der bekanntlich die Begleitforschung zur Kindschaftsrechtsreform im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Hierzu gebe es doch anlässlich der geplanten Reform des Rechtsberatungsgesetztes durchaus eine gute Gelegenheit, die man aber wohl nicht nutzen wolle … obwohl man doch durchaus sagen könne, dass Rechtsanwälte in Kindschaftssachen leider oft wie Waffenlieferungen in Spannungsgebieten wirken würden. Die Ministerin äußerte hierzu, dass sei ja keine Sache des Rechtsberatungsgesetzes und lenkte das Thema flugs in andere Bahnen. Tatsächlich hatte Proksch im letzten Absatz seiner Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts ausgeführt: „Die geltenden Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes sind eine weitere Hürde für die Verbreitung und die Akzeptanz von Angeboten zur vorgerichtlichen / außergerichtlichen eigenverantwortlichen Konfliktregelung (…). Konflikte im Kontext von Trennung und Scheidung sind besonders zur Bearbeitung durch (sozial-) pädagogische und psychologische Fachkräfte geeignet, auch in ihrer Verbindung mit finanziellen Streitigkeiten. Ihre Arbeit als Mediatoren darf daher nicht - faktisch - durch das Rechtsberatungsgesetz untersagt sein. Es wird daher empfohlen, das Rechtsberatungsgesetz entsprechend zu ändern.“ (Seite 16) Dieses Thema scheint man im Bundesjustizministerium nicht angehen zu wollen, was sogar so weit geht, dass entsprechende Fragen nicht beantwortet werden.

Auch die Frage nach der dringenden Notwendigkeit der Fortbildung bzw. Qualifikation von Familienrichtern und Mitarbeitern des Jugendamts und entsprechende Angebote und Anreize zur Teilnahme wurden nicht wirklich beantwortet. Zwar werde so etwas auch vom Ministerium im Grundsatz begrüßt, aber: a) Es falle nicht in die Kompetenz des Bundes, b) gebe es da doch schon Einiges wie z. B. den Familiengerichtstag und c) würde sich – wie schon erwähnt – ja alle redlich mühen (bis auf ganz wenige schwarze Schafe). Insbesondere auch diese Aussagen sind enttäuschend, denn im Jahr 2003 wurde Frau Zypries von der Presse noch wesentlich anders zitiert („Richter sollen künftig per Gesetz zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet werden. «Wenn wir auf allen Ebenen Reformen vorantreiben, kann der Richterstand nicht ausgenommen bleiben», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Ausgabe vom 27.08.2003). Es sei wünschenswert, dass sich insbesondere Richter fortbildeten, die in Fachbereichen wie dem Jugend- oder Familienrecht tätig sind. Ein entsprechendes Gesetz wird nach Informationen der Zeitung derzeit im Bundesjustizministerium ausgearbeitet.

Wiederholt hatten die Teilnehmer die Frage von Verfahrensverschleppung bzw. Untätigkeit von Familiengerichten angesprochen. Dies seien lediglich Einzelfälle, war die Antwort der Ministerin – zwar bedauerlich, aber eben nur die absolute Ausnahme, sei´s drum. Erst auf Nachfrage aus dem Publikum erfolgte dann die Information, dass dies wohl ein grundsätzliches Thema ist und man sich nicht zuletzt aufgrund einer aktuellen weiteren Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof (Verfahren Nr. 75529/01: Sürmeli gegen Deutschland, Urteil vom 8.6.2006 - auf deutsch bislang nur in NJW 2006, 2389) dazu veranlasst sehe, eine neue Form der Untätigkeitsbeschwerde einzuführen, die effizienter sein soll und auch die Möglichkeit des Schadensersatzes vorsieht, siehe hierzu die entsprechende Pressemitteilung des BMJ vom 26.8.2005.

Aufgrund der getrübten Wahrnehmungsfähigkeit der Ministerin und ihrer Mitarbeiter, was sich tatsächlich auf deutschen Familiengerichten abspielt, ist Skepsis angebracht, was die angekündigten angeblichen Verbesserungen betrifft. Zumal Ministerin Zypries nicht müde wurde zu behaupten, die Gesetze und deren Umsetzung würden im Großen und Ganzen gut funktionieren und gelegentlich, im Ausnahmefall, unzureichend arbeitende Richter und Jugendamtsmitarbeiter nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, das sei Sache der Länder und der dortigen Justiz- bzw. Sozialverwaltungen. Und: Richterinnen und Richter würden sich im Grundsatz erst mal redlich bemühen und zum ganz überwiegenden Teil gute bis hervorragende Arbeit leisten.

Auf die vielen Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Familienrecht betreffend Deutschland angesprochen, kommentierte sie ohne direkt dazu Stellung beziehen zu wollen, mit der Bemerkung, dass die Auffassungen bei den Fachleuten auseinander gehen würden, ob und wie „bindend“ solche Urteile in und für Deutschland tatsächlich seien. Als sie bei ihren Referenten nachfragte, wie es um die Sache Görgülü stehe und diese der Meinung waren, die Angelegenheit befände sich auf einem guten Weg, konnten das leider einige besser informierte Diskussionsteilnehmer nicht bestätigen.

Nach der Diskussion sprach ich Ministerin Zypries persönlich an. Warum bei der geplanten Vereinfachung des Scheidungsverfahrens für kinderlose Ehepaare nicht auch Ehepaare mit Kindern profitieren könnten, wenn sie sich über alles weitere einig seien und dann ebenfalls beim Notar ihre Scheidungsvereinbarung einfach protokollieren lassen könnten. Sie gab zu bedenken dass bei Kindern der Staat weiter seine Kontrollfunktion ausüben sollte. Ich hielt entgegen, dass man Eltern auch in dieser Situation mehr Verantwortung zubilligen sollte und im Gegenzug Gerichte und Behörden entlastet würden (da sie ohnehin hoffnungslos überlastet und überfordert sind). Sie stimmte mir zwar zu, vertrat dann aber die Meinung, dass es leider immer Eltern gebe, die dazu nicht in der Lage wären, also die Verantwortung tatsächlich auch angemessen auszufüllen. Auf meinen Einwand, dass so wie sie selbst in der Diskussionsrunde festgestellt hatte, es nur „gelegentlich“ schlecht arbeitende Richter und Jugendamtsmitarbeiter gebe, es auch Eltern gibt, die nicht in der Lage sind, sich einvernehmlich zu trennen und sich in diesen Fällen könnten dann immer noch die Gerichte sich darum kümmern. Ansonsten könne man doch davon ausgehen, dass zumindest bei einvernehmlichen Trennungen die Eltern selbst besser als Familienrichter oder Jugendamtsmitarbeiter wissen, was für ihre Kinder das „Beste“ ist. Des Weiteren gab ich zu bedenken, ob es nicht besser wäre, den mit der Kindschaftsrechtsreform eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu entwickeln. Es hat sich doch in der Praxis gezeigt das z. B. in der Frage in welcher Form die Sorge und der Umgang nach der Trennung untereinander geregelt werden sollte, die meisten Eltern auch ohne die Hilfe eines Richters sich einigen konnten und somit die Eigenverantwortung von Eltern weiter stärkt. Zumal gerade jetzt dieser Teil der Kindschaftsrechtsreform als recht erfolgreich gern von Politkern und Fachleuten so heraus gestellt wird. Weitere Einwände schienen ihr dazu nicht einzufallen, statt dessen zustimmendes Nicken, um dann dankbar die geäußerte Vermutung aufzunehmen, dass möglicherweise einige Lobbygruppen genau diesen Lösungsansatz nicht wünschen, sie mich mit dem Hinweis unterbrach, sie habe schon riesige Probleme gegen den massiven Widerstand der Anwaltsvereine die jetzigen Pläne eines Vereinfachten Scheidungsverfahren durchzusetzen …

Fazit dieses Gespräches - positiv oder negativ?

Eigentlich beides! Wir erlebten eine Ministerin, die alleine schon bei der Beobachtung, wie sie aus dem Dienstwagen ausstieg und in der Diskussionsrunde selbst den Eindruck einer erstarrten Politgreisin vermittelt, von der keine weiteren wichtigen Impulse in die von verantwortlich denkenden Vätern und Müttern gewünschte Richtung zu erwarten sind. Ihr möglicher Wechsel ans Bundesverfassungsgericht (siehe jüngste Presseberichte) würde ihr noch mehr Möglichkeiten bieten, ihre Vorstellungen von „moderner“ Familienpolitik zu gestalten. Auf der anderen Seite musste auch die Ministerin mit ihren Kollegen feststellen dass die Probleme, die in der Diskussionsrunde mit durchdachten Argumenten sachlich vorgetragen wurden, so einfach nicht mehr wegzudiskutieren sind. Wer das live miterlebt hat kann sich nicht mehr gut vorstellen, dass der alltägliche Wahnsinn in Jugendämtern und Familiengerichten ungebrochen noch weitere 10 bis 20 Jahre so weiter geht …

jurij ;-) & ralfo

siehe auch: vafk-berlin.de
Familienrecht ohne Kinderbetreuung, Rainer Sonnenberger
Sie finden unsere Informationen nützlich?
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung durch eine Spende an paPPa.com - 
Kto 337 02 00, BLZ 100 205 00 -
Bank f. Sozialwirtschaft - steuerlich absetzbar und wir sind darauf angewiesen 
Ab 20 Euro senden wir eine Spendenquittung.
paPPa Logo paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 30.08.06 - http://pappa.com/veranst/bmj_tag_2006/tag_der_geschlossenen_tuer_bei_zypries.htm
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument und Teile davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Unerlaubtes Kopieren ist auch gesetzlich untersagt. paPPa.com behält sich vor, gegen Verstöße vorzugehen. Wir verweisen auf die grundsätzliche Möglichkeit, einen Link zu legen.